Mietbedingungen sowie Liefer- und Stornierungsbedingungen.
VERMIETUNGSBEDINGUNGEN SOWIE LIEFER- UND STORNIERUNGSBEDINGUNGEN VON OY ANGLO-NORDIC AB: HILL SKI RENT
Liefer- und Stornierungsbedingungen
Die Produkte sind nach der Bezahlung persönlich in der Filiale gegen Vorlage des Online-Mietbelegs abzuholen. Für die Online-Anmietung und die Anmietung in der Filiale gelten dieselben Mietbedingungen (siehe unten). Die Mietdauer beginnt wie vereinbart gemäß der online festgelegten Zeit. Ist der Kunde daran gehindert, die Artikel wie vereinbart abzuholen, haftet er persönlich für den Verlust der Mietzeit. Gemietete Ausrüstung kann nur in Fällen höherer Gewalt und bei Krankheit umgetauscht, geändert oder storniert werden. Dies gilt auch für die Online-Vermietung.
Die Miete vor Ort kann bar, mit den gängigsten Kreditkarten sowie über die Apps Smartum, Edenred, Eazybreak und Epassi bezahlt werden. Die Online-Miete kann mit Online-Banking-Zugangsdaten sowie mit den gängigsten Kreditkarten bezahlt werden.
Mietbedingungen
Vertragsbedingungen für Skiverleihe.
Vertragsbedingungen für Skiverleihe für EU-Bürger
Der finnische Skizentrumverband (im Folgenden SHKY) und der Verbraucherbeauftragte haben die folgenden Vertragsbedingungen für Skiverleihe ausgehandelt, die vom Verbraucherbeauftragten am 31.10.2006 genehmigt wurden.
Die Vertragsbedingungen wurden am 18.10.2019 aktualisiert.
1. ANWENDUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN
1.1 Diese Vertragsbedingungen gelten für Verbraucher (Mieter) und die dem finnischen Skizentrumverband angehörenden Ausrüstungsverleihe (Vermieter) sowie deren Personal.
2. HAFTUNG DES VERMIETERS
2.1 Der Vermieter ist für den Zustand der gegen Entgelt vermieteten Ausrüstung und die Einstellung der Bindungen verantwortlich.
2.2 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Umstände oder Ereignisse verursacht wurden, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und die er bei der Ausübung seiner Vermietertätigkeit nicht vernünftigerweise berücksichtigen konnte.
2.3 Der Vermieter hat
2.3.1 Die Bandagen sind gemäß den markenspezifischen Anweisungen des Importeurs oder Vertreters der Geräte anzubringen.
2.3.2 Die Bänder sind gemäß den vom Kunden angegebenen Daten anzupassen, wobei die markenspezifischen Anweisungen des Importeurs oder Vertreters zu beachten sind.
3. MIETVERTRAG
3.1 Über die Ausleihe von Ausrüstung ist ein schriftlicher Vertrag abzuschließen, aus dem mindestens Folgendes hervorgeht:
3.1.1 Name des Vermieters, Skigebiet und Kontaktdaten
3.1.2 Name, Anschrift und Telefonnummer des Mieters
3.1.3 Ausleihbare Ausrüstung
3.1.4 Abweichender Einstellwert für die Bindungen auf Wunsch des Kunden (ansonsten werden die Bindungen gemäß der Tabelle auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten eingestellt)
3.1.5 Mögliche Mängel und Beschädigungen an der Leihausrüstung
3.1.6 Gewicht und Können des Mieters für die Einstellung der Bindungen
3.1.7 Mietdauer
3.1.8 Mietpreis
3.1.9 Zustimmung des Vermieters und des Mieters
3.1.10 Verweis auf die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
3.2 Handelt es sich um eine Gruppe, kann der Vertrag als ein einziger Vertrag für die gesamte Gruppe abgeschlossen werden. Aus dem Vertrag müssen mindestens der Name des Vermieters und des Skigebiets sowie die Kontaktdaten, der Name, das Gewicht und das Leistungsniveau jedes Mieters hervorgehen. Als persönliche Daten und Kontaktdaten des Mieters werden die Daten des Gruppenleiters eingetragen. Der Vertrag wird vom Gruppenleiter im Namen des Mieters unterzeichnet. Außerdem müssen die Mietdauer und der Mietpreis im Vertrag vermerkt werden.
4. Überprüfung der Identität des Mieters
4.1 Der Mieter ist verpflichtet, seine Identität nachzuweisen.
5. NUTZUNG VON MIETGERÄTEN
5.1 Mit der Annahme des Mietvertrags erhält der Mieter das Recht, die gemieteten Ausrüstungsgegenstände auf den geöffneten und für den Skisport präparierten Pisten und Abfahrtsstrecken des Skigebiets für den persönlichen Gebrauch zu nutzen. Der Mieter darf die gemieteten Ausrüstungsgegenstände nicht an Dritte weitergeben.
6. HAFTUNG DES MIETERS UND DES VERMIETERS
6.1 Der Mieter hat die für die Einstellung der Gurte erforderlichen Angaben (Gewicht und Körpergröße) mitzuteilen.
6.2 Der Mieter haftet für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben.
6.3 Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Geräte sorgfältig zu behandeln und dafür zu sorgen, dass sie nicht beschädigt werden oder verloren gehen.
6.4 Der Mieter darf die im Verleih vorgenommenen Einstellungen an den Bindungen nicht verändern. Sollten Änderungen erforderlich sein, werden diese vom Personal des Verleihs vorgenommen. Änderungen an den Einstellungen sind im Mietvertrag zu vermerken.
6.5 Es ist nicht gestattet, Beschriftungen auf den Leihgeräten anzubringen oder Teile davon zu entfernen oder abzunehmen.
6.6 Sollten die Geräte reparaturbedürftig sein, muss der Mieter sie dem Vermieter zur Reparatur vorlegen.
6.7 Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass die Befestigungen gemäß den vom Mieter gemachten Angaben angebracht werden.
6.8 Der Vermieter haftet dafür, dass die zur Vermietung angebotenen Helme den gesetzlichen Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung entsprechen.
7. VORGEHENSWEISE BEI FEHLER, BESCHÄDIGUNG ODER DIEBSTAHL VON GERÄTEN
7.1 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich den Verlust oder die Zerstörung der Ausrüstung, an der Ausrüstung entstandene Schäden und/oder an der Ausrüstung auftretende Mängel zu melden.
7.2 Bei Diebstahl muss der Mieter Anzeige bei der Polizei erstatten.
8. SCHADENSERSATZPFLICHT DES MIETERS
8.1 Der Mieter ist verpflichtet, den durch den Verlust oder die Beschädigung der Mietgegenstände entstandenen Schaden zum Marktwert zu ersetzen, sofern er nicht nachweisen kann, dass er die Mietgegenstände mit der gebotenen Sorgfalt behandelt hat.
8.2 Der Vermieter hat den Mieter bei der Rückgabe der Ausrüstung oder unverzüglich nach Feststellung des Schadens über Schäden zu informieren, die bei einer äußeren Überprüfung der Ausrüstung festgestellt wurden. Der Mieter ist wie folgt schadensersatzpflichtig:
8.2.1 Reparaturkosten für defekte Geräte gemäß der Wartungspreisliste.
8.2.2 Bei irreparablen oder verlorengegangenen Leihgeräten oder Teilen davon entsprechend dem Marktwert.
8.2.3 Der Mieter haftet nicht gesondert für den normalen Verschleiß der Ausrüstung.
9. MIETE
9.1 Die Miete ist entweder bei der Anmietung oder bei der Rückgabe zu entrichten.
9.2 Der Mietpreis richtet sich nach der Nutzungsdauer oder nach einem im Voraus vereinbarten Preis.
10. RÜCKGABE DER AUSRÜSTUNG
10.1 Die Ausrüstung muss spätestens bei Ablauf der Mietdauer zurückgegeben werden.
10.2 Möchte der Mieter die Mietdauer verlängern, muss dies vor Ablauf der Mietdauer mit dem Vermieter vereinbart werden.
10.3 Wenn der Mieter die Mietgegenstände verspätet zurückgibt oder gar nicht zurückgibt, kann der Vermieter bis zum Zeitpunkt der Rückgabe oder des Auffindens eine zusätzliche Miete dafür berechnen.
11. HAFTUNG FÜR DEM MIETER ODER DRITTEN ENTSTANDENE SCHÄDEN
11.1 Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Mieter, dass er sich der mit der betreffenden Freizeitaktivität und der Nutzung der gemieteten Ausrüstung verbundenen Risiken bewusst ist.
11.2 Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter oder Dritten für Schäden, die durch die bestimmungsgemäße Nutzung der gemieteten Ausrüstung entstanden sind, sofern er
11.2.1 durch sein eigenes Handeln verursachten Schaden
11.2.2 die Mietgeräte entgegen den Angaben des Mieters angepasst hat.
11.2.3 dem Mieter Geräte übergeben hat, die nach den Angaben des Mieters für ihn nicht geeignet sind.
11.3 Im Übrigen haftet der Mieter für Schäden, die ihm selbst oder Dritten durch seine Handlungen entstehen, gemäß den geltenden Grundsätzen des Schadenersatzrechts.
12. ANWENDBARES RECHT
Für diese Vertragsbedingungen gilt das Recht des Erfüllungsorts der Dienstleistung, d. h. finnisches Recht.
13. STREITIGKEITEN
13.1 Streitigkeiten sollen in erster Linie durch Verhandlungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter beigelegt werden. Können sich die Parteien in der Entschädigungsfrage nicht einigen, kann der Mieter die Angelegenheit zur Entscheidung an die Schlichtungsstelle für Verbraucherstreitigkeiten (www.kuluttajariita.fi) bringen oder Klage beim Amtsgericht seines Wohnsitzes erheben. Bevor die Angelegenheit vor die Schlichtungsstelle für Verbraucherstreitigkeiten gebracht wird, sollte sich der Mieter an die Verbraucherberatung der Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde (www.kuluttajaneuvonta.fi) wenden. Wenn der Vermieter Klage erhebt, muss dies vor dem Amtsgericht am Wohnsitz des Mieters erfolgen, sofern dieser im EU-Gebiet ansässig ist.
Im Streitfall gelten die Vertragsbedingungen in der Originalsprache.
Vertragsbedingungen von Sportgeräteverleihfirmen für Bürger aus Nicht-EU-Ländern
1. ANWENDUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN
1.1 Diese Vertragsbedingungen gelten für Verbraucher (Mieter) und die dem finnischen Skizentrumverband angehörenden Ausrüstungsverleihe (Vermieter) sowie deren Personal.
2. HAFTUNG DES VERMIETERS
2.1 Der Vermieter ist für den Zustand der gegen Entgelt vermieteten Ausrüstung und die Einstellung der Bindungen verantwortlich.
2.2 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Umstände oder Ereignisse verursacht wurden, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und die er bei der Ausübung seiner Vermietertätigkeit nicht vernünftigerweise berücksichtigen konnte.
2.3 Der Vermieter hat
2.3.1 Die Bandagen sind gemäß den markenspezifischen Anweisungen des Importeurs oder Vertreters der Geräte anzubringen.
2.3.2 Die Bänder sind gemäß den vom Kunden angegebenen Daten anzupassen, wobei die markenspezifischen Anweisungen des Importeurs oder Vertreters zu beachten sind.
3. MIETVERTRAG
3.1 Über die Ausleihe von Ausrüstung ist ein schriftlicher Vertrag abzuschließen, aus dem mindestens Folgendes hervorgeht:
3.1.1 Name des Vermieters, Skigebiet und Kontaktdaten
3.1.2 Name, Anschrift und Telefonnummer des Mieters
3.1.3 Ausleihbare Ausrüstung
3.1.4 Abweichender Einstellwert für die Bindungen auf Wunsch des Kunden (ansonsten werden die Bindungen gemäß der Tabelle auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten eingestellt)
3.1.5 Mögliche Mängel und Beschädigungen an der Leihausrüstung
3.1.6 Gewicht und Können des Mieters für die Einstellung der Bindungen
3.1.7 Mietdauer
3.1.8 Mietpreis
3.1.9 Zustimmung des Vermieters und des Mieters
3.1.10 Verweis auf die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
3.2 Handelt es sich um eine Gruppe, kann der Vertrag als ein einziger Vertrag für die gesamte Gruppe abgeschlossen werden. Aus dem Vertrag müssen mindestens der Name des Vermieters und des Skigebiets sowie die Kontaktdaten, der Name, das Gewicht und das Leistungsniveau jedes Mieters hervorgehen. Als persönliche Daten und Kontaktdaten des Mieters werden die Daten des Gruppenleiters eingetragen. Der Vertrag wird vom Gruppenleiter im Namen des Mieters unterzeichnet. Außerdem müssen die Mietdauer und der Mietpreis im Vertrag vermerkt werden.
4. Überprüfung der Identität des Mieters
4.1 Der Mieter ist verpflichtet, seine Identität nachzuweisen.
5. NUTZUNG VON MIETGERÄTEN
5.1 Mit der Annahme des Mietvertrags erhält der Mieter das Recht, die gemieteten Ausrüstungsgegenstände auf den geöffneten und für den Skisport präparierten Pisten und Abfahrtsstrecken des Skigebiets für den persönlichen Gebrauch zu nutzen. Der Mieter darf die gemieteten Ausrüstungsgegenstände nicht an Dritte weitergeben.
6. HAFTUNG DES MIETERS UND DES VERMIETERS
6.1 Der Mieter hat die für die Einstellung der Gurte erforderlichen Angaben (Gewicht und Körpergröße) mitzuteilen.
6.2 Der Mieter haftet für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben.
6.3 Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Geräte sorgfältig zu behandeln und dafür zu sorgen, dass sie nicht beschädigt werden oder verloren gehen.
6.4 Der Mieter darf die im Verleih vorgenommenen Einstellungen an den Bindungen nicht verändern. Sollten Änderungen erforderlich sein, werden diese vom Personal des Verleihs vorgenommen. Änderungen an den Einstellungen sind im Mietvertrag zu vermerken.
6.5 Es ist nicht gestattet, Beschriftungen auf den Leihgeräten anzubringen oder Teile davon zu entfernen oder abzunehmen.
6.6 Sollten die Geräte reparaturbedürftig sein, muss der Mieter sie dem Vermieter zur Reparatur vorlegen.
6.7 Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass die Befestigungen gemäß den vom Mieter gemachten Angaben angebracht werden.
6.8 Der Vermieter haftet dafür, dass die zur Vermietung angebotenen Helme den gesetzlichen Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung entsprechen.
7. VORGEHENSWEISE BEI FEHLER, BESCHÄDIGUNG ODER DIEBSTAHL VON GERÄTEN
7.1 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich den Verlust oder die Zerstörung der Ausrüstung, an der Ausrüstung entstandene Schäden und/oder an der Ausrüstung auftretende Mängel zu melden.
7.2 Bei Diebstahl muss der Mieter Anzeige bei der Polizei erstatten.
8. SCHADENSERSATZPFLICHT DES MIETERS
8.1 Der Mieter ist verpflichtet, den durch den Verlust oder die Beschädigung der Mietgegenstände entstandenen Schaden zum Marktwert zu ersetzen, sofern er nicht nachweisen kann, dass er die Mietgegenstände mit der gebotenen Sorgfalt behandelt hat.
8.2 Der Vermieter hat den Mieter bei der Rückgabe der Ausrüstung oder unverzüglich nach Feststellung des Schadens über Schäden zu informieren, die bei einer äußeren Überprüfung der Ausrüstung festgestellt wurden. Der Mieter ist wie folgt schadensersatzpflichtig:
8.2.1 Reparaturkosten für defekte Geräte gemäß der Wartungspreisliste.
8.2.2 Bei irreparablen oder verlorengegangenen Leihgeräten oder Teilen davon entsprechend dem Marktwert.
8.2.3 Der Mieter haftet nicht gesondert für den normalen Verschleiß der Ausrüstung.
9. MIETE
9.1 Die Miete ist entweder bei der Anmietung oder bei der Rückgabe zu entrichten.
9.2 Der Mietpreis richtet sich nach der Nutzungsdauer oder nach einem im Voraus vereinbarten Preis.
10. RÜCKGABE DER AUSRÜSTUNG
10.1 Die Ausrüstung muss spätestens bei Ablauf der Mietdauer zurückgegeben werden.
10.2 Möchte der Mieter die Mietdauer verlängern, muss dies vor Ablauf der Mietdauer mit dem Vermieter vereinbart werden.
10.3 Wenn der Mieter die Mietgegenstände verspätet zurückgibt oder gar nicht zurückgibt, kann der Vermieter bis zum Zeitpunkt der Rückgabe oder des Auffindens eine zusätzliche Miete dafür berechnen.
11. HAFTUNG FÜR DEM MIETER ODER DRITTEN ENTSTANDENE SCHÄDEN
11.1 Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Mieter, dass er sich der mit der betreffenden Freizeitaktivität und der Nutzung der gemieteten Ausrüstung verbundenen Risiken bewusst ist.
11.2 Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter oder Dritten für Schäden, die durch die bestimmungsgemäße Nutzung der gemieteten Ausrüstung entstanden sind, sofern er
11.2.1 durch sein eigenes Handeln verursachten Schaden
11.2.2 die Mietgeräte entgegen den Angaben des Mieters angepasst hat.
11.2.3 dem Mieter Geräte übergeben hat, die nach den Angaben des Mieters für ihn nicht geeignet sind.
11.3 Im Übrigen haftet der Mieter für Schäden, die ihm selbst oder Dritten durch seine Handlungen entstehen, gemäß den geltenden Grundsätzen des Schadenersatzrechts.
12. ANWENDBARES RECHT
Für diese Vertragsbedingungen gilt das Recht des Erfüllungsorts der Dienstleistung, d. h. finnisches Recht.
13. STREITIGKEITEN
13.1 Streitigkeiten sollen in erster Linie durch Verhandlungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter beigelegt werden.
Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher, der außerhalb der EU ansässig ist, und einem Skigebiet sind vor dem Amtsgericht am Sitz des Dienstleisters zu klären.
Im Streitfall gelten die Vertragsbedingungen in der Originalsprache.
Zahlungsdienstleister
Als Betreiber des Zahlungsdienstes und Zahlungsdienstleister fungiert Paytrail Oyj (2122839-7) in Zusammenarbeit mit finnischen Banken und Kreditinstituten. Paytrail Oyj erscheint auf dem Kontoauszug oder der Kreditkartenabrechnung als Zahlungsempfänger und leitet die Zahlung an den Händler weiter. Paytrail Oyj verfügt über eine Lizenz als Zahlungsinstitut. Bei Reklamationen bitten wir Sie, sich in erster Linie an den Lieferanten des Produkts zu wenden.
Paytrail Oyj, Handelsregisternummer: 2122839-7
Innova 2
Lutakonaukio 7
40100 Jyväskylä